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Eltern Ratgeber - Leitfaden für werdende Eltern

Ämterfahrplan - Leitfaden für werdende Eltern

Damit Sie sich ganz auf Ihre Schwangerschaft und Geburt konzentrieren können.

Die Geburt eines Kindes ist eines der aufregendsten Erlebnisse im Leben jeden Paares. Nichts möchte man als Elternteil mehr, als all seine Aufmerksamkeit und Liebe dem neuen Erdling zu schenken.

Um jedoch die Zeit während der Schwangerschaft, aber vor allem nach der Geburt des Kindes in vollen Zügen genießen zu können, ist es ratsam, die wichtigsten Behördengänge möglichst frühzeitig zu erledigen.
Hier finden Sie alle wichtigen Behördengänge auf einen Blick.

 

Wann?   Wo?

 

Vor der Geburt


Schwangerschafts- vorsorgeuntersuchungen   Behandelnde Ärztin / Behandelnder Arzt

Hebammenhilfe vor und nach der Geburt Hebammenverzeichnis www.hebammensuche.de

Mutterschutzfrist / Mutterschaftsgeld frühestens 7 Wochen vor der Geburt Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt

Vaterschaftsanerkennung für Unverheiratete am besten bereits vor der Geburt Standesamt. Ausführliche Infos unter: Vaterschaftsanerkennung

Nach der Geburt


Geburtsurkunde beantragen Geburtsdaten des Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt Innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt am Geburtsort des Kindes

Krankenversicherung des Kindes anmelden (Geburtsurkunde vorlegen) Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt Geschäftsstellen der Krankenkasse

Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen mit der Beantragung der Familien-versicherung des Kindes mit dem Geburtsurkundenexemplar für Mutterschaftshilfe an die Krankenkasse wenden

Elternzeit Elternzeit bekanntzugeben spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit (bzw. Antritt des Elternzeitabschnittes oder spätestens 7 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist) beim Arbeitgeber beantragen

Elterngeld nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist Eine Übersicht der Elterngeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre „Elternzeit“, die Sie sich auf dieser Seite des Bundesministeriums als pdf herunterladen können

Vaterschaftsanerkennung vor und nach der Geburt Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar. Ausführliche Infos unter: Vaterschaftsanerkennung

Unterhaltszuschuss Antragstellung nach der Geburt für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen Jugendamt

Kindergeld Antrag nach der Geburt Mit der Geburtsurkunde bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder des Arbeitgebers

Lohnsteuerkartenänderung (Kinderfreibetrag) nach der Geburt Finanzamt / Bürgerservice
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